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Ausreiten in Corona Zeiten



Laut FN:

Darf ich mit dem Pferd noch ausreiten oder mit der Kutsche draußen fahren?

Am 22. März wurden für alle Bundesländer verschärfte Bewegungseinschränkungen ausgesprochen. Damit darf man sich nur noch alleine oder zu zweit draußen bewegen. Ein Ausritt bzw. eine Ausfahrt ohne Begleitung halten wir aus Sicherheitsgründen für problematisch. Sofern an einem Ausritt zwei Personen teilnehmen, dürften aus unserer Sicht Ausritte rechtlich zulässig sein, sofern bei der Vor- und Nachbereitung der Pferde alle Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus eingehalten werden. Anders als bei einem Ausritt zu zweit kommen sich zwei Menschen auf der Kutsche allerdings deutlich näher (geforderter Abstand mindestens 1,5 Meter). Nach Auffassung der FN sollte man daher nur ausreiten oder ausfahren, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt, die tierschutzrechtliche Notbewegung des Pferdes sicherzustellen.


Wir Klövensteenreiter: BITTE reitet nur in der Nähe Eures Reitstalles aus und das mit sicheren Pferden. Wenn Ihr zu zweit ausreitet, reitet sofern es geht hintereinander und nicht nebeneinander, damit der Sicherheitsabstand von 2 m eingehalten wird. Das Ausreiten gilt zur Zeit laut FN als "Notbewegung", nicht als "Vergnügen oder Klönschnackausritt". Verhaltet Euch so unauffällig wie es geht. Denkt dran, dass wir als Reiter das Privileg genießen, uns um unsere Pferde kümmern und noch reiten zu dürfen.

Die Polizei fährt auch im Klövensteen Kontrolle!


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